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Kriterien für Anerkennung als Bildungsurlaub

 
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Tobi



Anmeldedatum: 16.05.2006
Beiträge: 211

BeitragVerfasst am: 29.05.2006, 11:00    Titel: Kriterien für Anerkennung als Bildungsurlaub Antworten mit Zitat

Die Buchung einer Sprachschule als Bildungsurlaub ist eine weitaus kompliziertere Angelegenheit als es zunächst scheint:
Weil in Deutschland die Bundesländer Bildungshoheit haben gibt es für den Bildungsurlaub in Berlin, Brandenburg, Hessen, NRW, Niedersachsen, Hamburg etc. überall unterschiedliche Regelungen und Anforderungen.

Generell gilt:
* Mindestens 30 Unterrichtseinheiten Sprachkurs pro Woche belegt werden - aber das alleine reicht für die Anerkennung als Bildungsurlaub noch nicht.
* Bildungsurlaub kann für eine oder für zwei Wochen gebucht werden.
* Die Sprachschule muß für Bildungsurlaub anerkannt sein - leider vom jeweils betroffenen Bundesland, was dazu führt, das an sich die Sprachschule eine Anerkennung für Bildungsurlaub in allen Bundesländern haben muss.
* Es gibt eine Grauzone: Manchmal erkennen die Bundesländer den Bildungsurlaub auch dann an, wenn die Sprachschule von einem anderen Bundesland als bildungsurlaubstauglich anerkannt ist.

In der Praxis heisst dies, dass man es häufig schafft, sich seinen wunsch-Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen, dass man aber auch ein bisschen Flexibilität in Bezug auf die konkrete Sprachschule mitbringen sollte - und vor allem rechtzeitig planen und buchen muss. Eine Last-Minute Buchung Bildungsurlaub ist grundsätzlich nicht möglich, außer Wunsch-Sprachschule und Bundesland passen zusammen und wurden schon häufiger in dieser Kombination gebucht.

Beim Antrag verlangen die Bundesländer häufig detaillierte Lehrpläne, die bis hin zu den Modulen des Unterrichts gehen. Ein Fragebogen im Anschluß prüft, ob die Lehrinhalte auch eingehalten wurden.
Dies soll keineswegs abschrecken: Im Gegenteil - es ist eine lobenswerte Sache, dass es Bildungsurlaub überhaupt gibt, nur sollte man sich rechtzeitig informieren bei Leuten, die soetwas schonmal beantragt haben.

María von Linguland macht dies sehr häufig (und kennt auch die meisten Behörden schon - was dazu führt, dass sie die jeweilgs unterschiedlichen Kriterien für die Bildungsurlaubs-Anerkennung gut kennt). Ein Telefonat mit ihr sollte helfen, ein bisschen Licht in das Dunkel des Dschungels des Bildungfsurlaub zu bekommen und hilft, sehr schnell eine auch für das gewünschte Bundesland passende Sprachschule zu finden (Tel.: 0234 - 687 098-0) . Identische Preise wie bei Direktbuchung in der Sprachschule vor Ort lassen dazu keinen Nachteil entstehen...

Weitere Fragen zum Thema Bildungsurlaub?
Einfach hier posten Smile

schöne Grüße,
Tobi


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Forum Sprachreisen Home -> Sprachreise als Bildungsurlaub -> Kriterien für Anerkennung als Bildungsurlaub

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Nadio



Anmeldedatum: 03.04.2007
Beiträge: 5
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: 03.04.2007, 13:30    Titel: Noch ein paar Infos mehr Antworten mit Zitat

Da die Regelungen von Bundesland zu Bundesland variieren, hier nur ein kleiner Überblick. Nicht jeder der unten aufgeführten Punkte muss für jedes Bundesland gelten.

> Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der mindestens 6 Monate im Unternehmen vollzeitbeschäftigt ist, Anspruch auf Bildungsurlaub.
Pro Kalenderjahr besteht ein Anspruch auf 5 Arbeitstage Bildungsurlaub.

> Der Anspruch auf Bildungsurlaub von zwei aufeinander folgenden Jahren kann zu 2 Wochen (10 Arbeitstagen) zusammengefasst werden. Wer also mehr als eine Woche Sprachkurs am Stück belegen möchte, kann diese zwei Perioden für eine Sprachreise zusammenziehen.

> Deinem Arbeitgeber müsstest du diesen Wunsch dann rechtzeitig zum Kalenderjahrwechsel mitteilen.

> Es ist auch möglich, einen mehrwöchigen Bildungsurlaubskurs zu belegen, aber nur einen Teil der Wochen als Bildungsurlaub beim Arbeitgeber zu deklarieren. Das Linguland-Team berät dich gerne.

> Während deines Bildungsurlaubes beziehst du weiterhin dein Gehalt

Wie beantrage ich meinen Bildungsurlaub?

> Informiere dich rechtzeitig bei deinem Arbeitgeber nach einem geeigneten Zeitraum für den Bildungsurlaub.

> Melde dich frühzeitig - empfehlenswert sind 2 bis 3 Monate vor Reiseantritt - für den Sprachkurs an.

> Die Anmeldebestätigung für den anerkannten Bildungsurlaub solltest du deinem Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn vorlegen.

> Die Wahl deines Bildungsurlaubveranstalters sowie deines Kurses unterliegt keinen Beschränkungen durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann deinen Bildungsurlaub auch nicht ablehnen. Natürlich musst du aber den Zeitpunkt für deine Sprachreise einvernehmlich mit deinem Arbeitgeber regeln.

> Ein Sprachkurs kann grundsätzlich steuerlich abgesetzt werden, wenn er der Fortbildung in einem ausgeübten oder der Aus- und Weiterbildung in einem nicht-ausgeübten Beruf dient. Doch diese Anerkennung vom Finanzamt auch zu bekommen kann schwierig sein. Deine Chancen darauf erhöhen sich, wenn du nachweisen kannst, dass keine privaten Interessen hinter der Sprachreise standen und wenn die Unterrichtsstundenzahl mindestens 6 pro Tag betrug. Nähere Informationen darüber kann dir aber dein Finanzamt oder ein Steuerberater zukommen lassen.

> Wenn du dich noch mehr dazu einlesen möchtest, kannst du das z.B. auf den Infoseiten der einzelnen Bundesländer oder verwandten Seiten tun, einfach googlen! Einen kurzen Überlick über die verschiedenen Regelungen findest du beim Deutschen Bildungsserver: http://www.iwwb.de/aktuelles/bildungsurlaub/ Cool

Ansonsten kannst du dich auch sehr gerne an die Linguland Bildungsreisenexpertin Mariá (Tel.: 0234 - 687 098-0) wenden, sie kennt sich sehr gut in diesem komplexen Thema aus und steht dir mit Rat und Tat zur Seite Smile

Viele Grüße,
Nadio


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